Forderungen 

Wir unterstützen folgende Forderungen für die Regelungen des Mobilfunkausbaus

Der Verein «Strahlenschutzverband Pfannenstiel» setzt sich für einen vernünftigen und nachhaltigen Einsatz von Mobilfunkstandards ein, die weder für Menschen, Tiere noch Pflanzen eine Gefahr darstellen.

(in Anlehnung an die Forderungen des Vereins "Schutz vor Strahlung" und "Ärzte für Umweltschutz")

1. Moratorium für Millimeterfunkwellen bei 5G und WLAN

  • Der neue Mobilfunkstandard 5G verwendet Millimeterwellen und dynamische sogenannte adaptive Antennen. Beide Technologie sind in der mobilen Kommunikation neu und ihre gesundheitlichen Auswirkungen weitgehend unerforscht.
  • Millimeterwellen sind derzeit in Europa noch nicht für Kommunikationsanwendungen freigegeben. Sie werden vor allem von den Augen und der Haut absorbiert. Effekte auf die Haut als komplexes und grösstes Organ können weitreichende Konsequenzen für den Organismus haben. In Diskussion stehen zudem Auswirkungen auf Tiere (u.a. auch Insekten), Pflanzen und Mikroben.

2. Beweislastumkehr

  • Industrie und Staat müssen die Gesundheitsverträglichkeit der Mobilfunkstrahlung auf Mensch, Tier und Natur belegen.

3. Unabhängige Forschung mit NIS- und Gesundheitsmonitoring

  • Beim Mobilfunk, insb. beim neuesten Standard 5G besteht Forschungsbedarf. Diese Forschung und deren Koordination muss unabhängig sein. Das soll eine ausgewogene, interdisziplinäre Kommission unter Einbezug einschlägiger Schutzverbände sowie VertreterInnen der Ärzteschaft gewährleisten. Projekte dürfen weder direkt noch indirekt von der Mobilfunkbranche kontrolliert werden.
  • Das vom Bundesrat geplante NIS-Monitoring (Messung der Belastung) muss neben Mittelwerten (RMS) auch Scheitelwerte (Peaks) und weitere relevante Belastungseigenschaften erfassen.
  • Das NIS-Monitoring ist mit einem Gesundheitsmonitoring zu ergänzen, um mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu erfassen.
  • Ein nationales Forschungsprogramm soll die Entwicklung nachhaltiger Netzinfrastruktur, Anlagen und Geräte vorantreiben, wobei unter «nachhaltig» strahlungsarm, ressourcenschonend und energieeffizient zu verstehen ist.

3. Konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzipes beim Mobilfunk

  • Mobilfunkstrahlung ist ein Gesundheitsrisiko, der die meisten Menschen aufgrund der fast flächendeckenden Verbreitung nicht ausweichen können.
    • Die WHO stuft die elektromagnetische Strahlung des Mobilfunkes seit 2011 als «möglicherweise krebserregend» ein – aufgrund neuer Forschungsergebnissen fordern ForscherInnen eine Einstufung als «krebserregend».
    • Studien zeigen bei intensiver Handynutzung ein erhöhtes Risiko für Hirn- und Hörnerv-Tumore.
    • Mobilfunkstrahlung unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte* beeinflusst Hirnströme, Hirndurchblutung und den Zellstoffwechsel, begünstigt oxidativen Zellstress, verändert das Genmaterial und die Reparaturvorgänge in der Erbsubstanz, verschlechtert die Spermienqualität und beeinträchtigt das Gedächtnis sowie die schlafabhängigen Lernprozesse bei Jugendlichen.
    • (* ICNIRP Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist ein privater Verein. Er publiziert Grenzwertempfehlungen. Deren wissenschaftliche Grundlage zweifelt ua auch der Europarat an.)
    • Auswirkungen zeigen sich auch unterhalb der aktuell in der Schweiz gültigen Grenzwerte für Strahlung von Mobilfunkanlagen.
  • Wir fordern Minimierung der Strahlenbelastung bei Mobilfunkanlagen, Indoor-Netzwerken (zB WLAN, LAN) und Endgeräten (zB Smartphones, Tablets, Internet der Dinge etc.)
    • Die Grundlage jeder Mobilfunkplanung muss die Trennung der Indoor- und Outdoor-Versorgung zum Schutz der Wohnung vor Strahlung sein. Neue Technologien müssen nachweisbar zu weniger Elektrosmog führen.

4. Stärkung des Schutzniveaus für Antennen-AnwohnerInnen

  • Das Schutzniveau für AnwohnerInnen von Mobilfunkanlagen darf auch in Zukunft nicht geschwächt werden, weder durch direkte noch indirekte Grenzwerterhöhungen und auch nicht versteckt über den Vollzug (zB via Bewertungs- und Messmethode).
  • Künftig sind die Anlagegrenzwerte zu senken. Um Mauern und Decken zu durchdringen, brauchen Mobilfunkantennen und Endgeräte sehr hohe Sendeleistungen. Um sie zu minimieren, ist eine funktechnische Trennung der Aussen- und Innenraumversorgung mit Internet angezeigt.
  • Wohnungen, Schulen und Arbeitsplätze brauchen einen kabelgebundenen Anschluss mit grosser Übertragungsrate, zB mit Glasfaser. Prioritär soll der Kabelanschluss bis zu den Endgeräten reichen. Wo gewünscht, kann Funk (zB WLAN) die letzten Meter strahlungsminimiert und ohne die Nachbarschaft zu belasten überbrücken.

5. Breitbandnetze (Glasfaser) als Teil der gemeindeeigenen Infrastruktur

  • Glasfasernetze müssen als Teil der gemeindeeigenen Infrastruktur betrieben werden als Grundlage zur Umsetzung einer strahlungsarmen Mobilfunkversorgung.

6. Aufnahme des Mobilfunkes in die Raumplanung

  • Die Gemeinden müssen den Ausbau des Mobilfunknetzes in ihrer Raumplanung festschreiben und bei diesem Prozess die Bevölkerung ernsthaft miteinbeziehen.
  • Die Mobilfunkbetreiber müssen Sendemasten gemeinsam nutzen und die zur Verfügung stehenden Sendeleistungen miteinander teilen.

7. Einhaltung unserer Energie- und Klimaziele

  • Unabhängige Technikfolgenabschätzung ist Pflicht. Sie muss durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission unter Beteiligung von Schutzverbänden und unabhängigen Vertretern des Gesundheitswesens erfolgen.
  • Umweltschutz ist Pflicht. Der Bund muss über den Netzausbau ein Gutachten zum ökologischen Fußabdruck vorlegen.

8. Haftung

  • Die Mobilfunkbetreiber selbst müssen die Haftung für allfällige Gesundheitsschäden übernehmen, die durch den Betrieb ihrer Sendemasten hervorgerufen werden.

9. Information der Bevölkerung: «Strahlung reduzieren»

  • Handlungsempfehlungen sollen zeigen, wie sich die Strahlungsrisiken zu Hause, in Schulen, in Firmen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln etc. redu­zieren lassen. Kinder und Jugendliche müssen für die Strahlenrisiken sensibilisiert werden. Sie sind in der Hirn­entwicklung besonders sensibel und werden die Mobilfunktechnologie voraussichtlich ein Leben lang nutzen.

10. Grundrecht

  • Das Recht, analog leben zu können, ohne digitale Überwachung, ist ein Grundrecht. Die Datenerfassung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung jedes Bürgers erfolgen. Von Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen keine Daten erfasst werden.

11. Erhalt und Schaffung von funkfreien Gebieten

  • Es gibt nachweislich Menschen, die sensibel auf Elektrostrahlen reagieren. Diese Menschen brauchen funkfreie Zonen, damit sie ein Leben ohne gesundheitliche Einschränkungen führen können.

(siehe auch Forderungen Verein «Schutz vor Strahlung» und «Ärzte für Umwelt»)